Bereits im Koalitionsvertrag der Ampelregierung (ab Seite 90) ist die geplante Überarbeitung des GEG (Gebäudeenergiegesetzes) verankert. Hier findet sich bereits die Formulierung, dass neu eingebaute Heizungen zu 65% aus regenerativen Energien betrieben werden soll. Dies entspricht de facto einem Verbot für den Einbau von neuen Gas- und Ölheizungen auch in Bestandsimmobilien. Gemäß dem Koalitionsvertrag war das für den Januar 2025 geplant und ist im aktuellen Gesetzesentwurf des GEG jetzt vorgezogen auf Januar 2024.
Laut GEG werden in Deutschland ein Drittel des Gesamtenergiebedarfs für Heizen und Warmwasser in den Gebäuden verbraucht mit einem Anteil von 75% fossil betriebener Heizungen (Gas und Öl) in 41 Millionen Haushalten.
Förderprogramme, Übergangsfristen, Ausnahmen, Regelungen zur Reparatur und Havarie sind definiert bzw. werden weiter erarbeitet, um Belastungen und Härten abzufedern. Eine Übersicht über den aktuellen Stand finden Sie hier.
Je nach Zustand der Gebäudehülle (Energiebedarf) und dem System für die Wärmeabgabe (Radiator oder Fußbodenheizung) kann der Umstieg trotz Förderung ggf. mit erheblichen Kosten für eine energetische Sanierung verbunden sein.
Häuser aus den 70er und 80er Jahren, die oft gut gepflegt aber energetisch auf dem Stand des Baujahres verblieben sind, dürften am spürbarsten von dem neuen GEG betroffen sein. Auch wenn für Eigentümer und Brennwertthermen Ausnahmen formuliert sind, wird der Marktwert beeinflusst, da diese nicht auf neue Eigentümer oder Erben übertragbar sind. Darüberhinaus dürfen fossile Heizungen maximal bis Ende 2044 betrieben werden. Die Einhaltung der Vorgaben wird durch den Bezirksschornsteinfeger geprüft (Seite 39 im GEG) und muss Anlagen, die nicht den Vorgaben entsprechen ggf. außer Betrieb nehmen.
Fazit: Für ältere Bestandhäuser wird das neue GEG abhängig vom Sanierungsbedarf einen negativen Einfluss auf den Marktwert haben. Abwarten ist aller Wahrscheinlichkeit nach die schlechteste Alternative. Informieren Sie sich jetzt über die Möglichkeiten.
Immobilien Arno Pflug
Arno Pflug, Dipl.-Ing.
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